Herausnehmbarer Zahnersatz

Herausnehmbarer Zahnersatz

ist die einfachste und kostengünstigste Lösung zur Wiedererlangung der Kaufunktion.Die Herstellung erfolgt individuell im Dentallabor.

Man unterscheidet zwischen:

Immediatprothese (Sofortprothese)

Immediatprothesen sind Sofortprothesen und werden sofort nach der Extraktion eingegliedert. Sie dürfen nicht mit den Interimsprothese verwechselt werden. Diese Prothese bietet nach der Zahnextraktion wie ein Pflaster den Wundverschluss und überbrückt die Zeit bis zur Abheilung. Denn erst dann kann der definitive Zahnersatz hergestellt werden. Tragezeiträume von sechs bis acht Wochen sind hier üblich – länger sollte die Prothese allerdings nicht getragen werden. Die Ästhetik und die Sprachfunktion werden durch die Immediatprothese wiederhergestellt und die Zahnlücken bis zur finalen Versorgung offen gehalten.

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Interimsprothese (Übergangsprothese)

Interimsprothesen ersetzen fehlende Zähne als Übergangslösung bis zur Eingliederung der endgültigen Versorgung mit Zahnersatz. Man nennt sie daher auch Übergangsprothese, Interimsprothese oder provisorische Prothese. Die Interimsprothese überbrückt so z.B. die Zeit der Einheilungsphase von Implantaten. Tragezeiträume von mehreren Wochen bis Monaten sind hier üblich – länger sollte das Provisorium allerdings nicht getragen werden. Die Ästhetik und die Sprachfunktion werden durch die Übergangsprothese annähernd wieder hergestellt und die verbliebenen Zähne in ihrer Position gehalten. Die Prothese wird aus einer einfachen Kunststoffbasis hergestellt die die fehlenden Zähnen trägt. Der Halt wird durch Klammern aus Stahldraht hergestellt.

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Totalprothesen

Eine Totalprothese (auch Vollprothese genannt) ersetzt alle natürlichen Zähne von Ober- und/oder Unterkiefer. Mit einer Totalprothese kann die Kau- und  Sprachfähigkeit sowie die Ästhetik wiederhergestellt werden. Gerne werden diese Prothesen auch „Gebiss“ oder „dritte Zähne“ genannt. Zahnärzte raten zu einer Totalprothese, wenn ein Großteil der eigenen natürlichen Zähne fehlt und dem Patienten ein fester Zahnersatz zu teuer ist. Die Herstellung einer Totalprothese erfolgt im Dentallabor. Mehr zu der Behandlung und dem Herstellungsverfahren erfahren Sie hier.
Der Prothesenhalt wird durch die Adhäsion des Speichels zur Prothese und zum Kiefer einerseits und die Kohäsion des Speichels an sich hergestellt. Es entsteht ein Unterdruck und die Prothese saugt sich am Gaumen fest. Im Oberkiefer kann der Totalprothese besseren Halt gegeben werden als im Unterkiefer. Bei Prothesenunfähigkeit durch Knochenschwund muss zunächst ein Knochenaufbau stattfinden.

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Teilprothesen

Teilprothesen gehören zum herausnehmbaren Zahnersatz und schließen Zahnlücken. Sie werden eingesetzt, wenn nicht mehr genügend Zähne für eine Brückenversorgung vorhanden sind oder die Kosten für die Wiederherstellung der Funktionen so niedrig wie möglich gehalten werden sollen. Um eine Teilprothese einzusetzen, müssen die vorhandenen gesunden Zähne nicht präpariert werden – diese geben der Prothese Halt. Die Prothesenbasis wird aus einer Metalllegierung hergestellt und in den meisten Fällen im Bereich der fehlenden Zähne mit zahnfleischfarbenem Kunststoff überzogen. Die künstlichen Zähne bestehen ebenfalls aus Kunststoff und werden in dem zahnfleischfarbenen Kunststoff befestigt. Teilprothesen können in vielen Fällen erweitert werden, wenn ein weiterer Zahn des Kiefers ersetzt werden muss. Vor der Herstellung der definitiven Teilprothese erhalten Patienten ein Provisorium als Übergangslösung.

Schaltprothesen

Schaltprothesen haben an beiden Enden der Prothesensättel ( mit den künstlichen Zähnen ) eigene Zähne oder Implantate, der Zahnersatz wird somit in das bestehende Gebiss „geschaltet“.

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Freiendprothesen

Bei einer Freiendprothese befindet sich der Sattel mit den ersetzten Zähnen nicht zwischen den Ankerzähnen, sondern wird am Ende der Zahnreihe einseitig oder beidseitig  an Zähnen oder Implantaten herausnehmbar befestigt.

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