Festsitzender Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz

ist die ästhetischste und haltbarste Lösung zur Wiedererlangung der Kaufunktion. Wie bei nahezu jeder restaurativen Versorgung stehen dem Patienten mehrere Varianten zur Wahl, die sich in Material und Verarbeitungstechnik unterscheiden. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von Zahnkronen. Welche Krone eingesetzt wird, hängt von dem Zweck ab, den sie erfüllen soll. Die Herstellung erfolgt individuell im Dentallabor. Man unterscheidet:

    Inlays

    Als Inlays (Einlagefüllungen) bezeichnet man im Dentallabor individuell hergestellte Zahnfüllungen. Dazu gehören Inlays, Onlays und Overlays. Sie werden hauptsächlich im hinteren Seitenzahnbereich eingesetzt, da diese Zähne sehr hohen Belastungen standhalten müssen. Diese Füllungen haben eine wesentlich längere Haltbarkeit als plastische Füllungen.

    Teilkronen

    Die Teilkrone gilt als schonende Variante, einen Zahn, der nicht mit einer Füllung ausreichend versorgt werden kann, zu überkronen. Bei dieser Versorgungsart steht der Erhalt der natürlichen, noch intakten Zahnhartsubstanz im Vordergrund. Die Teilkrone bedeckt nur den Zahnhöcker, also 1/3 bis 2/3 des Zahnes, daher ist sie eine Zwischenform eines Inlays und einer Krone. Diese Krone kann aus allen gängigen Materialien gefertigt werden, die für die Fertigung zulässig sind .

    Kronen

    Eine Zahnkrone wird zur Wiederherstellung und zum Schutz eines stark geschädigten Zahns oder für den sichtbaren Bereich eines Implantates verwendet und über den angeschliffenen Zahnstumpf gestülpt. Sie wirkt wie eine Schutzhülle, die dem Zahn seine Form und Stabilität zurückgibt.

    Brücken
    Ein- oder mehrspannige Brücken

    Als Brückenspanne bezeichnet man die durch eine Brücke zu ersetzenden Zähne. Wird von einer Brücke nur eine zusammenhängende Lücke geschlossen, so definiert man diese Brücke als einspannig, unabhängig von der Zahl der zu ersetzenden Zähne. Werden von einer Brücke mehrere zusammenhängende Lücken geschlossen, spricht man von einer mehrspannigen Brücke.

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    Klebebrücken

    Die Klebebrücke (Adhäsivbrücke oder Marylandbrücke) kann bei einzelnen fehlenden Zähnen angewendet werden. Um die Brücke zu befestigen, bedarf es eines oder zweier karies- und füllungsfreien Ankerzähne. Diese werden durch das Anätzen des oberflächlichen Zahnschmelzes zunächst angeraut, aber nicht beschliffen. Die Fixierelemente der Brücke sind dünne Platten, die auf die Hinterseite der angerauten Ankerzähne aufgeklebt werden. Diese Brückenversorgung gilt als vorübergehende Lösung und wird daher primär bei Kindern eingesetzt, die einen Milchzahn verloren haben.

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    Freiendbrücken

    Von einer Freiendbrücke (Extensionsbrücke, Auslegebrücke oder Anhängerbrücke) spricht man, wenn eine Zahnreihe nach hinten (dorsal) verkürzt ist, also nicht mehr alle Zähne vorhanden sind und sich das Brückenglied dann nicht zwischen den Brückenankern, sondern am Ende befindet. Die hinteren zwei, vor der Lücke befindlichen natürlichen Zähne, werden für die Brücken-Verankerung beschliffen. Durch die einseitige Verankerung ist die Brücke nicht stark belastbar. Bei jeder Belastung wirken Hebelkräfte auf die Pfeilerzähne. Daher werden Freiendbrücken sehr befundbezogen und auch eher selten eingesetzt. Besser eignen sich in solchen Fällen Implantate.

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    Inlaybrücken

    Inlaybrücken werden im Gegensatz zu konventionellen Brücken anders verankert, es werden hier lediglich Vertiefungen in die Ankerzähne gebohrt. Dadurch wird weniger natürliche Zahnsubstanz entfernt.Die Brücke wird dann durch Inlays in den Nachbarzähnen verankert. Da hierzu genügend Zahnsubstanz vorhanden sein muss, kommt die Brücke nur im hinteren Seitenzahnbereich zum Einsatz.Eine Inlaybrücke bietet eine etwas geringere Haltbarkeit als kronenverankerte Brücken und wird daher nur selten empfohlen.

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    Doppelkronen

    Doppelkronen dienen als Verbindungselement den natürlichen (überkronten) Zähnen und Teleskopprothesen. Eine Teleskopkrone besteht aus 2 Teilen: Einer Innenkrone (auch Primärkrone genannt) und einer Außenkrone (auch Sekundärkrone genannt). Die Primärkrone wird fest auf den beschliffenen Zahnstumpf zementiert, während die Sekundärkrone in die herausnehmbare Teleskopprothese eingearbeitet wird. Das Prinzip einer solchen Teleskopprothese ist, dass sich beim Einsetzen das Primär- und Sekundärteil teleskopartig ineinanderschieben und durch die entstehende Haftreibung (Friktion) den gewünschten Halt geben.